Der Bildungsscheck
Nutzen Sie das Sonderprogramm Bildungsscheck NRW
Die Landesregierung NRW unterstützt mit dem Sonderprogramm Bildungsscheck NRW gezielt Fachkräfte und fördert Ihre berufliche Weiterbildung. Nutzen Sie die Möglichkeit einen Zuschuss zu einer Weiterbildungsmaßnahme des Instituts für Projektmanagement von bis zu 50% der Schulungskosten zu erhalten.
Konditionen des Bildungsscheck NRW
- Einen Bildungsscheck beantragen können alle Beschäftigten in NRW (außer Öffentlicher Dienst) und Berufsrückkehrende
- Das Unternehmen, bei dem Sie arbeiten, darf maximal 249 Beschäftigte haben
- Ihr zu versteuerndes Einkommen darf maximal 30.000,- EUR, bei gemeinsam Veranlagten maximal 60.000,- EUR betragen
- Die Kurskosten müssen mindestens 500,- Euro brutto betragen
- Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren können Sie einen Bildungsscheck erhalten
- Förderhöhe je Bildungsscheck: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- Euro
Selbständige und Freiberufler können den Bildungsscheck nicht erhalten.
Weitere Informationen des Landes NRW zum Bildungsscheck finden Sie hier.
So erhalten Sie den Bildungsscheck
Der Bildungsscheck wird vom Land NRW ausgestellt. Eine Beratungsstelle des Landes NRW finden Sie hier.
Den Bildungsscheck erhalten Sie im Anschluss an ein Beratungsgespräch bei den Beratungsstellen des Landes NRW. Die Anmeldung zu einer Schulung des IfP Institut für Projektmanagements kann erst nach Ausstellung eines Bildungsschecks erfolgen. Gerne reservieren wir Ihnen einen Platz in einer unserer Schulungen.
Der Bildungsscheck im Überblick
- Im individuellen Zugang können Beschäftigte jährlich einen Bildungsscheck erhalten.
- Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten jährlich bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen.
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit und Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, einmal im Jahr einen Bildungsscheck zu empfangen.
- Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zuwandererinnen und Zuwanderer, die eine Nachqualifizierung anstreben, sind besonders angesprochen.
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben NRW haben auch andere Bundesländer spezielle Förderinstrumente für die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung. Sollten auch Sie in Ihrem Bundesland eine solche Förderung beantragen und bei der Bezahlung mit einbringen wollen, so sprechen Sie uns einfach an.